AGBs/Impressum

VR Arena
Bellevue Veranstaltungen GmbH
Brandschenkestrasse 178
8002 Zürich

Phone: 0848 312 312
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich VR Arena Events, gültig für alle VR Arena Standorte in der Schweiz.
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die Buchung von VR ARENA Events erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Buchung, welche schriftlich über das Reservationssystem erfolgt, bietet/en der/die Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die VR ARENA zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung per Mail (Reservierungsbestätigung), falls Sie dieses nicht in Ihrem Mail Posteingang finden, schauen Sie bitte in Ihrem Spam oder Junk Mail Ordner nach.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich der VR ARENA mitteilen. Sollte der Teilnehmer 1 Tag nach Reservierung oder 7 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit der VR ARENA in Verbindung zu setzen.
3. Anmeldungen/Reservationen erfolgen nur schriftlich via Online Reservationstool. Diese werden per Email bestätigt.
4. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung der VR ARENA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Die VR ARENA ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Die VR ARENA ist berechtigt das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Buchung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken(CHF).

§ 4 Zahlung
1. Bei der Buchung eines VR Events ist die Zahlung vor Ort, direkt nach dem Spiel in Bar, per Ec, Post oder Kreditkarte fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der VR ARENA vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Namens schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der VR ARENA.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht die VR ARENA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Kostenlose Stornierung bis spätestens 7 Tage vor dem Event
Vom 6. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn des Events 50%
Stornierungen innerhalb von 24 Stunden werden zu 100% verrechnet.
Ausgangslage der Berechnung ist die Mindestanzahl Teilnehmer von 2 Personen sowie die reservierte Spielzeit/Anzahl Games.

Bei Reservationen von Minderjährigen sind die Eltern haftbar.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der VR ARENA nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Die VR ARENA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat die VR ARENA Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Buchungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von VR ARENA an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
7. Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
1. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
2. Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die VR ARENA ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die VR ARENA hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
3. Die VR ARENA kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze anderer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die VR ARENA, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; die VR ARENA muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 8 Haftung
1. Die Haftung der VR ARENA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung der VR ARENA ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VR ARENA.

§ 9 Sonstiges
Ein Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der VR ARENA findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
2. Der Teilnehmer kann der VR ARENA nur an dessen Sitz verklagen.

§ 11 Schlussbestimmungen
1. VR ARENA schliesst keine Verträge mit minderjährigen Personen ab. Falls der Teilnehmer unter 18 Jahren ist, darf er Buchungen nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vornehmen.
2. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.


Angaben zum Vertragspartner:
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Bellevue Veranstaltungen GmbH
Brandschenkestrasse 178 • CH-8002 Zürich
Telefon +41 848 312 312
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